Wie werde ich Mitglied? Wie lange kann ich Medien ausleihen oder was passiert, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verliere?
Antworten finden Sie hier oder direkt in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Willkommen sind bei uns im Haus natürlich auch Besucher:innen ohne Bibliotheksausweis.
Anmelden können Sie sich in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung mit, da wir einen Nachweis über Ihre aktuelle Adresse benötigen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für die Anmeldung entweder einen gültigen Personalausweis / Reisepass mit Meldebescheinigung und das schriftliche Einverständnis der / des Erziehungsberechtigten. Der Bibliotheksausweis kann auch von einem Elternteil beantragt werden.
Für Mitarbeiter:innen von Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel Schulen oder Kindergärten, kann ein Institutionsausweis ausgestellt werden. Mit diesem Ausweis kann zu besonderen Ausleihkonditionen (6 Wochen für Medienboxen) für den dienstlichen Bedarf ausgeliehen werden.
Erwachsene ab 18 Jahre
Jahresgebühr: 20,00 Euro
Vierteljahresgebühr: 5,00 Euro
Kinder und Jugendliche
kostenlos
Erwachsene mit gültigem Oberhausen-Pass
Jahresgebühr: 10,00 Euro
Vierteljahresgebühr: 2,50 Euro
Tagesausweis 1,00 Euro
Dauernutzerausweis 18,00 Euro
Für Dauernutzer der Bibliothek bieten wir den Service, die Jahresgebühr per Lastschrifteinzug zu zahlen. Hierbei ist die Jahresgebühr um 2,00 Euro ermäßigt.
Tagesausweis
Die Stadtbibliothek Oberhausen verfügt über ein erweitertes Angebot der Internetnutzung. Der Tagesausweis berechtigt Sie, einen Tag lang mit Ihrem Laptop unseren Hotspot zum Surfen im Internet zu benutzen.
Sie können auch sehr gerne an einen unserer zahlreichen stationären PC im Erdgeschoss im Internet surfen. Hier ist die Nutzungszeit jedoch auf eine Stunde pro Tag begrenzt.
Lesepaten und Mitglieder der Literarischen Gesellschaft
Mitglieder der Literarischen Gesellschaft und registrierte Lesepaten werden von der Jahresgebühr befreit und erhalten ihren Jahresausweis kostenlos!
Institutionenausweis
Wir stellen für Kindertagesstätten, Schulen und vergleichbare Bildungs- und Sozialeinrichtungen kostenlos einen oder mehrere institutionenbezogene Bibliotheksausweise zur Verfügung. Dies bedeutet, dass der Ausweis auf den Namen der jeweiligen Institution und der verantwortlichen Lehrerin bzw. des verantwortlichen Lehrers ausgestellt wird. Mit diesem Ausweis können Sie dann alle Medien, die Sie für Ihre Schule und/oder Ihren Unterricht benötigen, ausleihen. Für diese Ausweise erheben wir keine Jahresgebühr. Das Anmeldeformular erhalten Sie in allen Zweigstellen der Stadtbibliothek und als pdf zum Download. Für die Anmeldung benötigen wir die Unterschrift der Leitung der Einrichtung und den Stempel oder einen entsprechenden Nachweis der Einrichtung.
Fällige Entgelte können Sie in allen Zweigstellen der Stadtbibliothek bezahlen.
Um sicherzugehen, dass Ihr Bibliothekskonto nicht abläuft, können Sie uns ein SEPA-Mandat erteilen. In diesem Fall reduziert sich die Gebühr von 20 Euro auf 18 Euro.
Selbstverständlich können Sie das Mandat jederzeit widerrufen.
Der Bibliotheksausweis ist nach Zahlung des Entgelts für 12 Monate bzw. 3 Monate gültig. Danach muss die Gültigkeit durch Zahlen des Jahres- bzw. Quartalentgelts verlängert werden.
Sie möchten eine kontinuierliche Nutzung der Stadtbibliothek sicherstellen? Gerne können Sie uns auch ein SEPA-Mandat erteilen.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu uns auf. Wir sperren Ihren Bibliotheksausweis, damit niemand anderes ihn nutzen kann. Gegen ein Entgelt von 5 Euro / ermäßigt 3 Euro stellen wir einen Ersatzausweis aus.
Sie erreichen uns unter fon 0208 825-2852 oder per E-Mail unter: kundenservice.bibliothek@oberhausen.de
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Ausleihfristen:
- Bücher und Literatur-CDs können Sie für vier Wochen entleihen und zweimal verlängern lassen.
- Zeitschriften sind für eine Woche entleihbar und zweimal zu verlängern.
- Sach-DVDs und Blu Rays sind für eine Woche entleihbar und können maximal zweimal verlängert werden.
- Spielfilme können Sie bis zu einer Woche entleihen. Eine Verlängerung ist nicht möglich! Innerhalb dieser Woche kostet die Ausleihe pro Film und Öffnungstag 0,50 EUR.
- Spiele und Kinderkassetten sind vier Wochen entleihbar und zweimal zu verlängern.
- Kinderfilme sind für eine Woche entleihbar und zweimal zu verlängern.
- CD-ROMs sind vier Wochen entleihbar und zweimal zu verlängern.
- Konsolenspiele können Sie eine Woche entleihen und einmal verlängern (pro Konsolenspiel 1 EUR, bei Verlängerung ebenfalls 1 EUR).
- E-Books sind drei Wochen entleihbar.
Nein – einige Medien können nicht ausgeliehen werden:
- die aktuellste Ausgabe der Zeitschriften
- Tages- und Wochenzeitungen
- Bücher, die zum Informationsbestand der Bibliothek gehören
In unseren Medienkatalog können Sie entliehene Medien gerne vormerken. Oder sprechen Sie die Mitarbeiterinnen an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Für die Vormerkung berechnen wir 1,00 € pro Medium. Sie werden von uns per Post oder eMail informiert, sobald das Medien für Sie bereit liegt. Das Entgelt zahlen Sie bei Abholung.
Ja – die Verlängerung der Leihfrist ist zweimal möglich, es sei denn die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist abgelaufen, es sind Entgelte offen oder ein Medium ist von einer anderen Person reserviert.
Verlängern können Sie online über Ihr Leserkonto, telefonisch, per eMail oder persönlich in der Bibliothek.
Bei jeder Ausleihe können Sie sich eine Quittung mit dem Rückgabedatum ausdrucken lassen. Haben Sie den Abgabetermin überschritten, entstehen – auch unabhängig von einer schriftlichen Mahnung – Engelte. Diese können Sie unserer Tarifordnung entnehmen.
Nutzen Sie gerne unseren unverbindlichen Erinnerungsservice per E-Mail- dieser muss in Ihrem Leserkonto ausgewählt sein:
Automatisiert erinnern wir Sie zwei Tage vor Ablauf der jeweiligen Leihfrist an den Rückgabetermin. Wenn Sie die Medien noch nicht abgeben möchten, können Sie sie gerne verlängern.
In diesem Fall muss es durch ein neues Exemplar ersetzt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mitarbeiterinnen.
